Pure Woman Frauenfitness Erfurt
§1
Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
Unsere AGB gelten für alle Mitglieder und die Teilnahme an allen von uns angebotenen Leistungen (Kurse, Eigentraining in unseren Räumen, Personaltraining, Wellness) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer/ Mitglied geschlossenen Vertrages. Die Leistungsnutzung beschränkt sich auf die ausgeschriebenen Öffnungszeiten.
Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
Gegenstand des Vertrages ist entweder die Mitgliedschaft in unserem Studio oder die Teilnahme an einem bestimmten Kurs.
§2
Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers/Mitglieds und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Grundlage ist das zu diesem Zeitpunkt aktuelle Anmeldeformular. Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldung erfolg über die auf jedem Smartphone funktionierende App „NoExcuse“ oder mündlich bei einem Trainer des Pure Woman.
Kann eine Anmeldung zu einem Kurs nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend über die App oder durch einen Trainer mitgeteilt. Eine Anmeldung zu Kursen oder anderen trainergeführten Trainingsangeboten (Personaltraining, Trainingsplanerstellung, Anamnese, Trainergespräch) bildet die Grundlage für deren Teilnahme. Ein pünktliches Erscheinen zu den Kursen oder terminierter Trainingsangebote ist unbedingt notwendig, um ein gesundheitsorientiertes Training zu gewährleisten und andere Kursteilnehmer nicht zu stören. Bei späterem Erscheinen kann eine Teilnahme durch einen Trainer oder der Kursleitung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.
§3
Entgelt und Zahlungsbedingungen
Der Mitgliedsbeitrag ist, wenn nicht explizit anders vereinbart, monatlich zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach unserer jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste und Leistungspaketen. Der Wechsel in ein höheres Leistungspaket ist kostenfrei. Beim Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket wird eine Aufwandsgebühr in Höhe von 49,-€ erhoben. Ermäßigungen (Schüler- oder Studentenermäßigung) können nur nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung gegeben werden. Pure Woman behält es sich vor, den Nachweis einer entsprechenden aktuellen Bescheinigung zur Bestätigung jederzeit abzufordern. Bestehen die Umstände einer Beitragsermäßigung nicht mehr, so wird der Beitrag jederzeit, auch rückwirkend, an das ursprüngliche Niveau angepasst.
Der Mitgliedsbeitrag wird innerhalb der ersten fünf Werktage für den laufenden Monat im Voraus durch das Lastschriftverfahren in Auftrag von Pure Woman mit Hilfe unseres Verwaltungsprogramms „Magicline“ eingezogen. Grundlage bildet dabei die eingetragenen Kontodaten auf dem Anmeldeformular mit einer gültigen Unterschrift als Lastschriftmandat. Dieses ermöglicht das Fitnessstudio Pure Woman Forderungen auf dem Weg des Lastschriftverfahrens bis auf Widerruf einzuziehen. Bei Barzahlern oder Überweisern ist der Mitgliedsbeitrag bis zum 5. Werktag des laufenden Monats im Voraus zu zahlen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50€ pro Transaktion erhoben. Der Teilnehmer eines Kurses ist verpflichtet, das Teilnahmeentgelt vor Beginn des Kurses zu bezahlen.
Bei Kursen über eine bestimmte Anzahl an Einheiten (Workshops, 8- oder 10-Wochen-Kurse, Lehrgänge) mit Beginn und Ende der Teilnahme, die nicht eine Mitgliedschaft voraussetzen, ist der Teilnahmebeitrag vor Beginn der ersten Einheit im Voraus zu entrichten. Bei Kursen über mehrere Halbjahre/Semester, die nicht eine Mitgliedschaft voraussetzen, ist pro Halbjahr/Semester im Voraus zu bezahlen. Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer/das Mitglied kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,- Euro als Auslagenersatz verlangen. Kommt ein Mitglied mit zwei Beiträgen schuldhaft in Verzug, so sind sämtliche Beiträge und Forderungen bis zum Ende der Erstlaufzeit sofort zur Zahlung fällig und es wird ein Trainingsverbot ausgesprochen, bis die Schuld beglichen ist.
§4 Anpassungen
Ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer, so wird der Beitrag entsprechend der Steuererhöhung angepasst. Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Mitgliedsbeitrag in Höhe der Inflationsrate angepasst werden.
§5
Vertragsdauer – Kündigung – Ruhepause
Die Mitgliedschaft besteht, wenn nicht explizit anders vereinbart, aus einer Erstlaufzeit von mindestens 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um die Erstlaufzeit, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils 3 Monte zum Ende der Erstlaufzeit.
Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund mit einer Frist von 4 Wochen möglich, insbesondere wegen nachgewiesener (z.B. durch ärztliches Attest) dauerhafter Verhinderung an der Inanspruchnahme unserer Leistungen oder Wegzug an einen mehr als 30 km entfernten, durch Ummeldung bestätigten Ort.
Eine Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit (mit Attest, ab 4 Wochen), Schwangerschaft, Bundeswehr für einen im Voraus bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, die sie geruht hat.
Jedem Mitglied wird eine Ruhepause von bis zu 4 Wochen gestattet. Diese Ruhepause kann nicht mehr nachträglich oder im laufenden Monat genommen werden. Die Ruhepause bezieht sich auf einen Zeitraum von 12 Monaten. Sollten sie nicht in Anspruch genommen werden, verfällt diese. Die Ruhepause ist immer wochenweise zu nehmen und ist nicht auf einzelne Tage anwendbar. Dabei hat eine Woche stets sieben Tage, ungeachtet von Sonn- und Feiertagen.
§6 Informationspflicht
Änderungen des Namens, der Adresse oder der Bankverbindung des Mitgliedes sind dem Fitnessstudio Pure Women unverzüglich mitzuteilen. Ebenso verpflichtet sich das Mitglied mit gestatteter Ermäßigung des Beitrages die Änderung dieser Umstände unverzüglich mitzuteilen. Eine Überprüfung durch Pure Woman kann in diesem Fall jeder Zeit stattfinden. Durch Unterlassung entstandene Mehrkosten oder Ausfälle gehen zu Lasten des Mitgliedes.
§7
Haftung für Schäden
Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen, sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers/Mitglieds beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer/das Mitglied für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat.
Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers/Mitglieds haften wir ebenso nicht.
§8
Rücktritt des Teilnehmers/Stornierung
(1) Der Teilnehmer an einem Kurs kann bis zum Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Veranstalter verzichtet bis dahin auf den Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Dennoch wird an die Vernunft und die Rücksicht appelliert, die ein entsprechendes zurücktreten voraussetzt, um etwaige Kapazitäten für andere Teilnehmer/Mitglieder frei zu machen.
(2) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist. Bei Mitgliedern mit einer fortlaufenden Mitgliedschaft ist dieser Beitrag über die Mitgliedschaft abgedeckt.
(3) Ein Rücktritt von einem Vertrag, der die Mitgliedschaft bei uns begründet, ist nicht möglich.
§9
Absage des Studios von Kursen
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund von Kursen zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:
– für einen Kurs nicht genügende Anmeldungen vorliegen
– der Kurs aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.
In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Kursentgelte voll zurückerstattet, insofern kein Ersatz für die zu erbringende Leistung gefunden wurde. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. Ein Zuspruch von Entgelte innerhalb einer fortlaufenden Mitgliedschaft stehen dem Mitglied nicht zu.
§10
Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer/das Mitglied gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Ergänzung bezüglich der geschlossenen Vereinbarung bedürfen ebenfalls der Schriftform. Das Nehmen von oben genannten „Ruhepausen“ kann schriftlich oder mündlich erfolgen und wird in das Datenverwaltungsprogram eingetragen. Eine entsprechende Bestätigung kann bei dem entsprechenden Trainer erbeten werden.
§11
Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand
Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz in der Neuwerkstraße 7, 99084 Erfurt. Bei einer Änderung des Firmennamens und/oder einer Änderung der Gesellschaftsform und/oder des Betreibers, geht dieser Vertrag automatisch auf den neuen Betreiber über und behält seine Gültigkeit. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
Pure Woman. Stand: 05/2018